Wer eine internationale Marke anmelden möchte, kann seine Marke mit einem einzigen Gesuch in vielen Ländern gleichzeitig schützen lassen. Möglich macht das das Madrider System der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf. Über 130 Vertragsparteien sind dabei, darunter die USA, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, China und Japan.
Voraussetzung ist eine Basismarke. Für Unternehmen in Österreich ist das in der Regel eine österreichische Marke oder eine Unionsmarke. Das jeweilige Amt leitet Ihr Gesuch dann an die WIPO weiter.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Gesuch, eine Sprache, eine Gebührenzahlung für viele Länder
- Grundlage ist Ihre österreichische Marke oder Unionsmarke
- Unser Honorar 400 EUR netto plus 100 EUR je benanntem Land oder Amt
- Weitere Länder lassen sich jederzeit nachbenennen
Internationale Marke anmelden und über Grenzen hinweg schützen
Statt in jedem Land einzeln anzumelden, benennen Sie im internationalen Gesuch einfach die gewünschten Länder. Jedes benannte Land prüft die Marke nach seinem eigenen Recht. Erhebt es innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwände, gilt die Marke dort als geschützt.
Verwaltet wird alles zentral bei der WIPO. Änderungen, Übertragungen und Verlängerungen erledigen Sie mit einem einzigen Antrag für alle Länder.
Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Die Kosten hängen davon ab, welche Länder Sie benennen und für wie viele Klassen. Den genauen Betrag ermittelt der offizielle WIPO-Gebührenrechner.
| Position | Betrag |
|---|---|
| WIPO-Grundgebühr (Schwarz-Weiß-Marke) | 653 CHF |
| WIPO-Grundgebühr bei farbigen Marken | 903 CHF |
| Beispiel Ländergebühr Schweiz, USA oder EU | je nach Land und Klassenzahl |
| Unsere Grundgebühr | 400 EUR netto |
| Unser Honorar je benanntem Land oder Amt | 100 EUR netto |
Ein Beispiel. Für den Schutz Ihrer Marke in fünf Ländern betragen unsere Anwaltskosten 900 EUR netto. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr des Ursprungsamts. Bei gültiger UID-Nummer rechnen wir im Reverse-Charge-Verfahren ab, brutto ist dann gleich netto. Andernfalls kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, da die Anmeldung über unseren Kanzleisitz in Deutschland abgerechnet wird.
Worauf es bei der internationalen Marke ankommt
Eine internationale Registrierung bleibt in den ersten fünf Jahren von der Basismarke abhängig (Art. 6 Abs. 3 Madrider Protokoll). Wird die Basismarke in dieser Zeit ganz oder teilweise gelöscht, etwa nach einem Widerspruch, entfällt der Schutz in allen benannten Ländern im selben Umfang. Deshalb prüfen wir die Basismarke vorher besonders sorgfältig.
Reichen Sie die internationale Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Basismarke ein, können Sie deren Priorität beanspruchen.
Internationale Marke anmelden mit unserer Unterstützung
- Beratung zur Länderauswahl und zur Frage, wo eine direkte Anmeldung sinnvoller ist.
- Recherche in den Registern der wichtigsten Zielländer.
- Basismarke, falls noch nicht vorhanden, über unsere österreichische Marke oder Unionsmarke.
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, das auch strengen Ämtern wie dem USPTO standhält.
- Einreichung und Korrespondenz mit Ursprungsamt und WIPO.
Häufige Fragen zur internationalen Markenanmeldung
Nein. Mit der internationalen Registrierung wählen Sie aber gezielt die Länder aus, in denen Sie Schutz brauchen, und können später weitere hinzufügen.
Meist erst ab drei Ländern. Bei nur einem Zielland ist eine direkte Anmeldung oft günstiger und vermeidet die Abhängigkeit von der Basismarke.
Die USA verlangen eine Erklärung der ernsthaften Benutzungsabsicht und sehr genaue Waren- und Dienstleistungsangaben. Zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach der Schutzgewährung ist eine Benutzungserklärung einzureichen. Bei Beanstandungen ist ein US-Anwalt erforderlich.
Zehn Jahre ab dem Datum der internationalen Registrierung. Die Verlängerung erfolgt zentral bei der WIPO.
Jetzt Ihre internationale Marke anmelden
Nennen Sie uns im Formular Ihre Marke, Ihr Angebot und die gewünschten Länder. Sie erhalten zeitnah eine Kostenübersicht mit den genauen WIPO-Gebühren.

